Die wichtigsten Antworten zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der AVGS ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. jobcenter. Wer ihn beantragt, bekommt einige Leistungen gefördert, die helfen sollen, Arbeit zu finden – das bezieht sich aber nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, nur auf private Arbeitsvermittler. Vom AVGS gibt es verschiedene „Ausführungen“ – interessant wird für die meisten dabei der AVGS (MAT) sein, der Leistungen bei sogenannten „Maßnahmenträgern“ (Ausbildungs- und Beratungsunternehmen) fördert.

Welche Leistungen werden gefördert?

Mit dem AVGS (MAT) werden alle Leistungen gefördert, die jemanden näher an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bringen, die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis erleichtern, oder jemanden an eine selbstständige Tätigkeit heranführen oder besser dafür qualifiziert machen.

Daneben gibt es noch den AVGS (MAG), der aber nur zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme dient, und so eine eher untergeordnete Bedeutung hat.

Wer kann einen AVGS beantragen?

Hier muss man unterscheiden zwischen Rechtsanspruch und Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle ALG I Empfänger nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit, auch dann wenn das ALG I durch ALG II aufgestockt wird.

Die Möglichkeit zur Beantragung haben aber alle Arbeitssuchenden, auch Nichtleistungsempfänger, Aufstocker und Hochschulabsolventen, sowie Arbeitnehmer die bereits gekündigt sind oder drei Monate vor dem Ende einer befristeten Beschäftigung stehen, oder vor Ende des Studiums, der Elternzeit und Arbeitnehmer in Transfergesellschaften.

Wo und wie kann man einen AVGS beantragen?

Der AVGS ist immer beim zuständigen Leistungsträger (Agentur für Arbeit oder jobcenter) zu beantragen. Beantragt werden kann er ganz formlos – schriftlich, persönlich aber auch ganz einfach telefonisch oder per Email.

Ob er im Einzelfall erteilt wird (außer man gehört zu dem Personenkreis, der einen Rechtsanspruch darauf hat) liegt im Ermessen des Leistungsträgers

Was kostet mich ein Einzelcoaching bzw. der AVGS? Und wie lange geht ein solches Einzelcoaching?

Die Kosten für ein Einzelcoaching werden über den AVGS abgerechnet, für den AVGS selbst muss nichts bezahlt werden.

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie noch Fragen zum AVGS oder zu Maßnahmen mit dem AVGS haben, kontaktieren Sie uns. Wir stehen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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