Die Teilnehmer der Fortbildung für den öffentlichen Verwaltungsbereich des Instituts in Marzahn besuchten im Rahmen ihres Unterrichtes das Sozialgericht in der Invalidenstraße.
Unser Thema sind Verwaltungsakte auf kommunaler Ebene sowie deren Umsetzung und Rücknahme.
In diesem Zusammenhang besuchen wir das Sozialgericht Berlin, in dem an diesem Tag mehrere Fälle verhandelt werden. Für uns am interessantesten war die zweite Verhandlung in der eine Witwe die Kosten für ihre Miete in Höhe von 685 Euro vom Jobcenter einklagen wollte.
Das Jobcenter forderte sie 2015 mit Ankündigung der Kürzung der Kosten der Unterkunft auf 474 Euro zum Umzug auf. Die Frau fand nach eigenen Angaben keine kleinere Wohnung. Leider hat sie ihre Wohnungssuche nicht dokumentiert. Wenn Sie das getan hätte, wäre es, wie wir jetzt wissen, ein Fall der „Unmöglichkeit der Umsetzung eines Verwaltungsaktes“ gewesen.
Es war eine spannende Verhandlung, weil wir gemerkt haben, dass der Richter nach Auswegen für die Witwe gesucht hat. Am Ende musste er sich für die Rechtsmäßigkeit der Reduzierung der Mietkosten durch das Jobcenter entscheiden. Für die Witwe tat uns das leid. Für uns jedoch war es gut zu sehen, wie das Gericht zu einer solchen Entscheidung kommt.